"Es genügt nicht, Recht zu haben, man muss es auch bekommen."

Herzlich willkommen bei den Rechtsanwälten und Fachanwälten Siemann, Dierksen und Reimers

Sie suchen eine fundierte Rechtsberatung? Dann freuen wir uns, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben und begrüßen Sie auf unserer Internetseite.

Unsere mittelständische Kanzlei besteht aus vier Rechtsanwälten/Innen und einem Notar a.D.. Wir betreuen sowohl Privatpersonen, als auch Unternehmen und Vereine.

Unsere Prämisse ist es, Sie in allen rechtlichen Fragestellungen

umfassend und kompetent

zu beraten und Ihnen die entsprechenden Lösungsmöglichkeiten vorzustellen und zu erläutern.

Es ist dabei stets unser höchstes Ziel, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie dieses zu erreichen ist.

Hierzu steht Ihnen ein

erfahrenes, durchsetzungsstarkes und engagiertes

juristisches Team zur Verfügung, welches neben den bestehenden Fachanwaltschaften zahlreiche weitere Tätigkeitsschwerpunkte hat und Ihre Interessen überzeugend nach außen vertritt.

Die Grundlage für eine Beratung auf höchstem Niveau bilden dabei die fachliche Kompetenz, eine fundierte Ausbildung sowie die kontinuierliche Weiterbildung.

  N E W S  

Arbeitgeberbewertungen online: Wer auf Anonymität besteht, muss künftig Löschung der Rezension in Kauf nehmen

Bislang konnten Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber im Internet bewerten, ohne dass dieser sich dagegen wehren konnte. Das hat sich nach dem Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) nun geändert.

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Auf dem Laufenden bleiben: Über die Pflichten von Rechtsanwälten bei geänderter Rechtsprechung

Gut Ding will auch in Rechtsfragen manchmal Weile haben. Da kann es passieren, dass sich inmitten einer laufenden Rechtssache die diesbezügliche Rechtsprechung höchstrichterlich durch den Bundesgerichtshof (BGH) ändert. Welche Pflichten ein Rechtsanwalt bei solchen Eventualitäten gegenüber seinem Mandanten hat, wurde kürzlich vor dem Thüringer Oberlandesgericht (OLG) bewertet.

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Beschaffenheitsvereinbarung: Zusicherung "TÜV bis April 2023" bei Privatverkauf bindend

Bei privaten Autokäufen wird ein vermeintlich guter Deal durch den sogenannten Sachmängelhaftungsausschluss schnell zum Alptraum. Der Fall des Oberlandesgerichts Rostock (OLG) lag jedoch anders, denn hier musste erst einmal festgestellt werden, ob dieser Vertragspassus überhaupt griff oder ob die gemachte Zusicherung nicht etwa über den vereinbarten Ausschluss der Sachmängelgewährleistung hinausging.

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Betriebsratsschulung: Arbeitgeber dürfen Kostenübernahme nicht mit Verweis auf Webinar ablehnen

Betriebsräte müssen sich weiterbilden und schulen lassen. Da die Arbeitgeber für die Kosten aufkommen müssen, stellt sich die berechtigte Frage, ob diese ihre Betriebsräte auch auf kostengünstigere Webinare verweisen dürfen. Bei einer so weitreichenden Entscheidung war fast klar, dass die Klärung erst durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) erfolgen konnte.

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Billigkeitsprüfung: Eigener Wohlstand widerspricht nicht dem Anspruch auf Versorgungsausgleich

Der Anspruch auf Versorgungsausgleich setzt nicht voraus, dass man bedürftig ist. Davon war eine Ärztin, die ein Immobilienvermögen geerbt hatte, aus dem sie rund 16.500 EUR im Monat einnahm, und die aus dem Zugewinnausgleich bereits rund 350.000 EUR vom Ehemann bekommen hatte, auch weit entfernt. Dennoch verlangte sie Anteile der Altersversorgung von ihrem Ehemann - die Sache ging bis vor den Bundesgerichtshof (BGH).

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ChatGPT als Arbeitsmittel: Nutzung von KI-Software berührt nicht Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Bei Software im Betrieb, die das Verhalten der Mitarbeiter überwachen kann, bestimmt der Betriebsrat mit. Wie sich dies bei sogenannten Anwendungen durch Künstliche Intelligenz (KI) verhält, war eine Frage, die das Arbeitsgericht Hamburg (ArbG) zu beantworten hatte - ganz sicher nur einer der ersten von zahlreichen Fällen, über die man zu diesem Thema wird lesen können.

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